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Dienstleistungen

Aufenthalt

Ich unterstütze meine Mandanten bei der Beantragung von Visa und Aufenthaltstiteln, sowie Arbeitserlaubnissen für Deutschland und vertrete sie auch vor Gericht.

Abhängig von der Nationalität, der Dauer und dem Grund des geplanten Aufenthalts in Deutschland umfasst die Rechtsberatung und Untersützung verschiedene Verfahren. Die vorgenannten Faktoren bestimmen, welche Unterlagen der Antragsteller, und falls einschlägig, die mitziehende Familie bei Antragstellung vorlegen müssen.

Man kann grundsätzlich zwischen den folgenden Arten des Aufenthaltes in Deutschland unterscheiden:

  • Arbeitsbedingter Aufenthalt: Künstler, Selbständige, leitende Angestellte, Hochqualifizierte, IT-Spezialisten
  • Bildungsbedingter Aufenthalt: Aus- und Weiterbildung, Praktika, Studium, Training, Sprachkurse
  • Familienbedingter Aufenthalt: Nachzug von Ehepartnern und Kindern
  • Humanitärer Aufenthalt: Asyl

Abhängig von der Dauer des Aufenthaltes besteht auch die Möglichkeit auf Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis oder der Zuerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft.

In manchen Fällen benötigen die deutschen Behörden legalisierte Dokumente oder eine Apostille. Diese Dokumente können auch über die Kanzlei beantragt werden. Bei Bedarf können ebenfalls beglaubigte Übersetzungen bestellt werden.

Asyl

Wenn eine Person in Deutschland um Asyl ersucht, vertrete ich den Antragsteller/ die Antragstellerin in den Verfahren vor der Ausländerbehörde, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den zuständigen Gerichten.

Abhängig vom Grund der Flucht, der Nationalität, Reiseroute und dem Familienstatus kann der Antragsteller unterschiedliche Dokumente erhalten, die den Aufenthalt in Deutschland erlauben.

Als Erstes werden die Behörden prüfen, ob sie für das Asylverfahren überhaupt zuständig sind. Wenn eine Person bereits zuvor in einem anderem EU Staat registriert wurde oder einen Asylantrag gestellt hat, kann die Person in diesen Staat überstellt werden. Alleine dieses Verfahren nach der sogenannten Dublin II Verordnung ist höchst kompliziert und untransparent. In diesen Fällen ist eine anwaltliche Beratung und Vertretung ratsam. Außerdem vertrete ich Personen in Abschiebehaft.

Kosten

Die Anwaltskosten richten sich in Aufenthalts- und Asylrechtsangelegenheiten grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sie sind aber auch vom Schwierigkeitsgrad und Arbeitsaufwand individuell für jeden Fall zu bestimmen.

Die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch betragen in der Regel zwischen €50 und €100.

Sonstiges

Ich vertrete meine Mandanten auch in Verfahren, die in angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Familien- und Sozialrecht entstehen.

Außerdem übernehme ich Terminsvertetungen an allen Gerichten in Berlin und Potsdam.

Copyright © 2010 Laura Aulmann